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Geschrieben von: Pressemeldung
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Donnerstag, 25. Februar 2010 um 12:36 |
(Pressemeldung von Greenpeace)
Die Standorte von Ackerflächen, auf denen Gen-Raps versehentlich angebaut worden ist, müssen öffentlich gemacht werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden, nachdem der Anbauverband Bioland unterstützt von Greenpeace gegen das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern geklagt hatte. Hintergrund der Klage war die Aussaat von insgesamt 1.500 Hektar Raps in Norddeutschland, der mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. Die Behörden hatten sich unter Berufung auf den Datenschutz geweigert, die Standorte zu nennen.
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