Mit zunehmender Verbreitung der privaten Nutzung des Internets häufen sich Meldungen über Fälle, in...
(Pressemeldung von Weißer Ring)Hinweise belegen allerdings, dass Gewaltdarstellungen von Kindern ab etwa zwölf Jahren im Rahmen von Mutproben genutzt werden und unter Jugendlichen – nach dem Fernsehen – für viel Gesprächsstoff sorgen. Obwohl (oder gerade weil) diese Webseiten im Regelfall in Deutschland indiziert, also verboten sind und daher nicht beworben werden dürfen, werden die Adressen per Mund-zu-Mund-Propaganda weiterverbreitet. Betroffen sind Kinder und Jugendliche aller Bildungsgrade. Da fast drei von fünf Jugendlichen heute über ein Handy mit multimedialen Fähigkeiten, wie z. B. eine integrierte Kamera verfügen, können Darstellungen so genannter „Snuff“- und „Happy-Slapping“-Videos rasch zum Massenphänomen werden. Bei Mobiltelefonen mit aktivierter „Bluetooth“-Schnittstelle (Bluetooth wird zur kabellosen Datenübertragung zwischen elektronischen Geräten wie z. B. Computern, digitalen Kameras, Mobiltelefonen mit einer maximalen Reichweite von ca. 10 m verwendet. Im Gegensatz zur Infrarot-Schnittstelle muss keine Sichtverbindung zwischen den beteiligten Geräten bestehen) kann der Empfang solcher Video- und Bilddarstellungen dabei im geringen Umkreis auch ganz unbeabsichtigt erfolgen, wodurch Kinder und Jugendliche unvorbereitet mit Gewaltdarstellungen konfrontiert werden. Häufig wissen Lehrer und Eltern von der Existenz solcher Videos und Bilder nichts. Hinzu kommt, dass bei jugendlichen Nutzern häufig kein Unrechtsbewusstsein besteht. So können sich Jugendliche ab 14 Jahren schnell strafbar machen, wenn sie Videos und Bilder mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten Personen unter 18 Jahren zugänglich machen.
Was sind „Snuff“-Videos?
Der Begriff „Snuff”-Video leitet sich ab vom englischem Verb „to snuff out” ([jemanden] "umbringen“, [eine Kerze] „ausblasen“, [ein Leben] „auslöschen“). Videos dieser Art sind im
Internet zu finden und können über einschlägige Webseiten sowie über Tauschbörsen heruntergeladen werden. Die Inhalte dieser Dateien reduzieren sich meist auf kurze, zusammenhangslose Darstellungen. Dabei handelt es sich entweder um Ausschnitte von Film-/Video-Produktionen.
Was ist „Happy Slapping“?
Der Begriff „Happy Slapping“ stammt ebenfalls aus dem Englischen und bedeutet „fröhliches Einschlagen“. Hierzu nutzen die Täter Handys mit integrierter Kamera, um zuvor geplante
oder wahllos durchgeführte Gewalttaten zu filmen – immer mit der Absicht, diese Videos später im Internet zu verbreiten oder per Kurzmitteilung (MMS) zu versenden. Die vorhandene Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen hat vielfältige Gründe. Das Klima in der Klasse, der Schule oder der Clique kann ein entsprechendes Verhalten begünstigen. Als Motiv für „Happy Slapping“ gilt das Bedürfnis, sich mit „Extremhandlungen“ zu brüsten und diese ungeheuerlichen „Heldentaten“ als „Videobeweise“ zu dokumentieren.
Können Handyverbote helfen?
Natürlich kann es keine Patentrezepte gegen die Gefährdungen durch neue Medien geben.
Handyverbote sollten das letzte Glied in einer Kette aufeinander abgestimmter Maßnahmen darstellen. Vielmehr gilt es, alle Möglichkeiten der Vorbeugung auszuschöpfen, um es erst gar nicht zu derartigen Straftaten kommen zu lassen und junge Menschen vor Sanktionen der staatlichen Strafverfolgung zu bewahren. Die intensive Aufklärung über den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Mobiltelefonen, zu Strafbarkeiten sowie über eine eigenverantwortliche Nutzung der besagten Medien ist generellen Verboten vorzuziehen.
So ist es die Aufgabe von Eltern, Lehrern und anderen Erziehungsverantwortlichen, auf junge Menschen durch ihr eigenes Vorbild und ihr Wissen im Umgang mit den neuen Medien positiv einzuwirken. Empfehlungen für Eltern:
? Sprechen Sie Ihr Kind seinem Alter entsprechend gezielt auf das Thema an. Sagen Sie ihm, dass Sie sich aufgrund der Meldungen in der Presse Sorgen machen.
? Fragen Sie immer wieder einmal nach, ob es derartiges Video- oder Bildmaterial bereits gesehen hat und was Ihr Kind dabei empfand. Sprechen Sie auch mit den Eltern der Freunde Ihres Kindes und/oder den Lehrern über das Thema.
? Machen Sie sich mit den Funktionen moderner Handygeräte vertraut – speziell mit der Datenübertragung per Bluetooth- oder Infrarot-Schnittstelle.
? Prüfen Sie, welches Handy für Ihr Kind geeignet ist und welche Funktionen wirklich sinnvoll sind.
? Treffen Sie mit Ihrem Kind klare Abmachungen über erlaubte und nicht erlaubte Funktionen des Handys.
? Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die sinnvolle Nutzung des Handys und thematisieren Sie mögliche Gefahren. Dies bedeutet unter anderem, dass Bluetooth grundsätzlich abgeschaltet
und nur bei Bedarf aktiviert werden sollte. (Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Handbuch des Handyherstellers.)
? Erfahrungsgemäß ist das Unrechtsbewusstsein junger Menschen beim Verbreiten gewaltverherrlichender Inhalte gering. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass die Weitergabe von
Videos mit Gewaltdarstellungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. (§ 131 des Strafgesetzbuches (StGB) verbietet die Herstellung und Verbreitung von Medien,
die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen.) Dies bedeutet unter anderem das Einleiten von Ermittlungen sowie die Sicherstellung/Beschlagnahmung
des Handys durch die Polizei.
Empfehlungen für Schulen/Lehrer:
? Achten Sie auf entsprechende Vorkommnisse in Ihrer Schule. Häufig sind derartige Videos und Bilder Gesprächsthema in den Pausen oder im Unterricht.
? Sensibilisieren Sie Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Medienerziehung über die Auswirkungen und Folgen dargestellter Handynutzung sowie über mögliche Straftatbestände
(§ 131 StGB) und die daraus resultierenden Konsequenzen für den Einzelnen.
? Vereinbaren Sie unter Einbindung der Eltern- und Schülervertreter klare Regeln über die Nutzung von Handys an Ihrer Schule. Prüfen Sie die Vereinbarkeit dieser Regeln mit dem
jeweiligen Schulgesetz Ihres Bundeslandes.
? Gehen Sie konsequent gegen entsprechende Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung vor und wenden Sie ggf. schulrechtliche Maßnahmen an.
? Beachten Sie bei allen Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob eine zeitweise Wegnahme des Handys (z. B. bis Schulende)
nach dem Schulgesetz in Frage kommt.
? Beachten Sie, dass Sie die gespeicherten Inhalte auf dem Handy aus Gründen des Datenschutzes nur mit Zustimmung der Schülerin/des Schülers einsehen dürfen. ? Informieren Sie die Eltern der Schülerin/des Schülers.
? Informieren Sie die Polizei, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Weitere hilfreiche Tipps zum Thema finden Sie im Internet u.a.: http://www.bayern.jugendschutz.de http://www.landesstelle-jugendschutz-nds.de
Posted: 2009-07-13 05:56:00Author:
Mister Wong
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