Als 2008 das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten war, stufte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik diese ganz offiziell als "Sicherheitsgefährdung" ein (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/OeffentlMobilfunk/oefmobil_pdf.pdf#page=44), wie ich heute erfahren habe. Begründung: "Die Erstellung von Benutzer- und Bewegungsprofilen sowie eine Rekonstruktion von sozialen Netzwerken auf Grundlage der Vorratsdatenspeicherung sind möglich."
Pressemeldung von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Posted: 2012-01-23 22:27:48
Mister Wong
Webnews
Icio
Oneview
Kledy
FAV!T
Favoriten
Seekxl
Social Bookmarking
BoniTrust
Bookmarks.cc
Newskick
Newsider
Linksilo
Readster
Yigg
Linkarena
Simpy
Yahoo
Technorati
Googlize this
Blinklist
Facebook
Wikio
