(Pressemeldung von Diakonie Bayern)
Die Neufassung des Gesetzes, über die am 4. Juli abgestimmt wird, unterscheidet sich nur in einem Punkt von der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 1. Januar 2008: Die Einschränkung des Rauchverbotes auf öffentlich zugängliche Gaststätten. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Rechtsgrundlage für die zahlreichen Raucherclubs entfällt, die seit Januar 2009 entstanden sind. Die Folge sei ein komplett rauchfreies Gastgewerbe.
Nach Ansicht des Fachverbandes bieitet ein umfassender Nichtraucherschutz auch die Gewähr für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche. Der enorme Kontrollaufwand, der durch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen verursacht wurde, würde zukünftig entfallen.
Der Evangelische Fachverband für Suchtkrankenhilfe ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes Bayern. Ihm gehören diakonische Werke, Träger diakonischer Einrichtungen und die Landesverbände der Selbsthilfe an. Im Fachverband sind alle Aktivitäten im Bereich der diakonischen Suchtkrankenhilfe in Bayern zusammengeschlossen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Fachverbandes, Herr Uwe Manert (0921 – 75 42 10; manert(at)diakonie-bayreuth.de) gerne zur Verfügung.
Posted: 2010-06-25 09:30:00
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