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Für echten Nichtraucherschutz – Der Evangelische Fachverband für Suchtkrankenhilfe unterstützt Volksbegehren zum Nichtraucherschutz
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Nachrichten - Bayern
Geschrieben von: Pressemeldung   
Freitag, 25. Juni 2010 um 08:56
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Nürnberg, 25.06.2010 Mit einem klaren „Ja“ hat sich der Evangelische Fachverband für...

(Pressemeldung von Diakonie Bayern)

Die Neufassung des Gesetzes, über die am 4. Juli abgestimmt wird, unterscheidet sich nur in einem Punkt von der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 1. Januar 2008: Die Einschränkung des Rauchverbotes auf öffentlich zugängliche Gaststätten. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Rechtsgrundlage für die zahlreichen Raucherclubs entfällt, die seit Januar 2009 entstanden sind. Die Folge sei ein komplett rauchfreies Gastgewerbe.

Nach Ansicht des Fachverbandes bieitet ein umfassender Nichtraucherschutz auch die Gewähr für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche. Der enorme Kontrollaufwand, der durch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen verursacht wurde, würde zukünftig entfallen.

Der Evangelische Fachverband für Suchtkrankenhilfe ist ein Fachverband des Diakonischen Werkes Bayern. Ihm gehören diakonische Werke, Träger diakonischer Einrichtungen und die Landesverbände der Selbsthilfe an. Im Fachverband sind alle Aktivitäten im Bereich der diakonischen Suchtkrankenhilfe in Bayern zusammengeschlossen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Fachverbandes, Herr Uwe Manert (0921 – 75 42 10; manert(at)diakonie-bayreuth.de) gerne zur Verfügung.


Posted: 2010-06-25 09:30:00

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Kommentare
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xila  - Sachliche Korrektur   |88.67.22.xxx |2010-06-25 13:59:34
Eines ist schon wahr: Kein Mensch kapiert offenbar mehr, was für ein Gesetz im
Moment gerade gilt - der Autor dieser Pressemeldung nämlich auch nicht. Im
jetzt geltenden Gesetz sind Raucherclubs nämlich nicht mehr zulässig. Die gab
es nur im vorher gültigen Gesetz. Mit dessen Änderung letztes Jahr wurden sie
abgeschafft. Stattdessen gilt jetzt eine Regelung, die in fast allen
Bundesländern fast identisch und problemlos funktioniert - warum sie dann
ausgerechnet für Bayern zu kompliziert sein soll, das verstehe, wer will.


Da der Autor offenbar selbst gar nicht so genau weiß, wofür ein JA und ein
NEIN beim Volksentscheid stehen, wäre es vielleicht ja doch besser, er liest
die beiden zur Auswahl stehenden Gesetzestexte auch noch selbst, anstatt nur
sein Kreuzchen brav an der Stelle zu machen, die ihm andere Leute als die
richtige bezeichnet haben.

Beide Texte finden sich im Volltext hier:
http://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/bek-st
aatsreg_20.04.2010.pdf

Gutes Gelingen,

xila
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