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Geschrieben von: Pressemeldung
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Donnerstag, 18. März 2010 um 13:37 |
(Pressemeldung von Greenpeace)
Die geplante Verlängerung von Betriebsplänen zur Erkundung des Salzstockes Gorleben auf Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 ist unzulässig. Das geht aus einem heute von Greenpeace veröffentlichten Rechtsgutachten der Bundesregierung vom September 2009 hervor. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hatte am vergangenen Montag angekündigt, Betriebspläne zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben auf der Grundlage von 1983 verlängern zu wollen, obwohl ihm dieses Gutachten vorliegt. Sollte Umweltminister Röttgen eine Verlängerung des Betriebsplanes auf der Grundlage des Rahmenbetriebsplanes von 1983 vorlegen, wird Greenpeace gegenüber der Bundesregierung Klage erheben.
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